Im gesamten Gebäude ist das Rauchen untersagt. Im 1. Obergeschoss des Hauptgebäudes befindet sich ein Raucherbalkon, der für Justizangehörige, Prozessbeteiligte und Besucher des Gebäudes in der Zeit von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Verfügung steht. Die Treppenstufen zum Raucherbalkon haben von innen und von außen unterschiedliche Höhen und sind somit nicht barrierefrei. Die Nutzung des Balkons geschieht auf eigene Gefahr.