Die Staatsanwaltschaft Siegen ist generell zuständig für die Verfolgung von Straftaten, die im Landgerichtsbezirk Siegen begangen werden. Weiterhin führt sie die Strafvollstreckung gegen erwachsene Verurteilte in ihrem Zuständigkeitsbereich durch.
Die Staatsanwaltschaft ist, von Ausnahmen abgesehen, nicht eingebunden in die Klärung zivilrechtlicher Fragen. Dies gehört vornehmlich in die Zuständigkeit der sogenannten Zivilgerichtsbarkeit.
Den Namen der zuständigen Mitarbeiterin bzw. des zuständigen Mitarbeiters für die Entgegennahme von Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Siegen erfahren Sie unter der Telefonnummer 0271 3373-338. Es wird empfohlen, mit der/dem jeweiligen Mitarbeiter/in einen Termin abzusprechen.
Dem für den Bezirk des Landgerichts Siegen eingerichteten Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz Siegen ist neben anderen Bereichen nunmehr auch der bisher bei den Staatsanwaltschaften angegliederte Fachbereich Gerichtshilfe zugeordnet worden.
Möchten Sie noch mehr über die Aufgaben der Justiz wissen, so klicken Sie bitte auf die Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen (www.justiz.nrw ). In diesem Bereich werden vom Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Faltblätter und Informationsmaterial zu den verschiedensten Themen aus dem Justizbereich zur Verfügung gestellt .